Lohnsteigerungen und Erhöhung Urlaubstage

Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat mit der arbeitgeberseitigen Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und die Entgelttarifverträge erreicht.  In diesen Verträgen sind für Zeitarbeitnehmer z.B. die Anzahl der Urlaubstage, die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, Kündigungsfristen und das Arbeitszeitkonto festgelegt.

Der neue Tarifvertrag gilt für die kommenden drei Jahre (bis zum 31.12.2022), für unsere Mitarbeiter ergeben sich u.a. folgende Neuerungen:

Tariflohn:

Erste Tariferhöhung (1. April 2020): +1,9 % mehr Lohn

Zweite Tariferhöhung (1. April 2021): +3,0 % mehr Lohn

Dritte Tariferhöhung (1. April 2022): +4,1 % mehr Lohn

Urlaub:

Ab 1. Januar 2021 gilt der neue tarifliche Urlaubsanspruch für Zeitarbeitnehmer.

  • Im 1. Beschäftigungsjahr: 25 Tage
  • Im 2.+3. Beschäftigungsjahr: 27 Tage
  • Ab dem 4. Beschäftigungsjahr: 30 Tage

Haben Sie Fragen zu diesen Änderungen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch 0731 / 96 89 8-0 oder per mail info@massarbeit-ps.de.